KEYAUPAIRS CHINA

VERMITTLUNGSABLAUF

Ablauf der Au-Pair-Vermittlung

Da wir sehr eng mit Agenturen in China zusammenarbeiten, bitten wir Dich, uns Dein Interesse per Email unter info@keyaupairs-china.de zu bekunden, falls Du noch nicht in Verbindung mit einer unserer Partneragenturen stehst.

Wir werden Dein Anliegen dann an eine dafür zuständige chinesische Partneragentur weiterleiten, die das notwendige Bewerbungsverfahren einleitet und sich mit Dir in Verbindung setzt.

Die Agentur wird dann die einzelnen Punkte nochmals spezifizieren und Angaben zu dem genauen Vermittlungsablauf machen.

Formalitäten, die zu beachten sind:

Bei allen unten genannten Punkten wirst Du von der chinesischen, als auch deutschen Agentur unterstützt und betreut. Gleichzeitig werden bestimmte Formalitäten von den jeweiligen Agenturen übernommen.

Chinesische Au-Pairs benötigen eine Aufenthalts- und eine Arbeitsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland. Die Aufenthaltsgenehmigung muss vor Deiner Ausreise bei der zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft der Bundesrepublik Deutschland oder zuständigem Konsulat) in Form eines Sichtvermerks (Visum) beantragt werden. Der Einreisesichtvermerk (Visum) bedarf der vorherigen Zustimmung der für den Wohnort der Gastfamilie zuständigen Ausländerbehörde.

Die Arbeitsgenehmigung wird auf Antrag vom örtlich zuständigen Arbeitsamt  in Deutschland erteilt. Sie setzt das Vorhandensein einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung oder deren Zusage voraus. Die Arbeitsgenehmigung muss nach der Einreise, aber noch vor der Arbeitsaufnahme eingeholt werden.

Bitte berücksichtige, dass die Visumbearbeitung bis zu drei Monate dauern kann.
Daher solltest Du das Visum sehr schnell beantragen. Hierzu benötigst Du einen
offiziellen Einladungsbrief Deiner zukünftigen Gastfamilie, sowie einen Au-Pair Vertrag.
Es ist jedoch ratsam, dass Du Dich bei der Botschaft/dem Konsulat vorab informierst, welche Unterlagen noch notwendig sein könnten.

Staatsangehörige aus China  benötigen für die Einreise und die Dauer des
Aufenthaltes einen gültigen Reisepass ihres Herkunftslandes.

 

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